Die Schirmschoppe darf in erster Linie von allen Wessumer Vereinen/Gemeinschaften, Schulen und Kindergärten, Jugendheim und Kolpingsfamilien, sowie städtische, kirchliche oder soziale Einrichtungen als Zwischenstop oder zum Abschluss von Veranstaltungen genutzt werden.
Im Einzelfall - nach gesonderten Absprache mit dem Vorstand - gilt dieses auch für Veranstaltungen, die insbesondere Kinder und Jugendliche einbeziehen.
Die Benutzung der Schirmschoppe versteht sich nicht als Konkurrenz zur örtlichen Gastronomie.
Nicht nutzbar ist sie daher für Festlichkeiten wie: Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen, Abi-Feten, Sommerfeste u.ä.
Die Entscheidung über die Vergabe liegt letztendlich immer beim Vorstand der KF Wessum.
Preise: 30,- € für bis zu 30 Teilnehmern, für jede weitere Person 1,-€.
Im Mietpreis enthalten:
Nutzung der Schirmschoppe und des Grills.
Nutzung der Toiletten in der Kolpinghalle.
Nutzung des Außengeländes.
Strom-/Wasserverbrauch in üblichem Umfang.
Spielgeräte auf Anfrage.
Die Benutzung der Anlage und der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
Die Schirmschoppe, WC und alle Gerätschaften sind in sauberen und ordnungsmäßigen und funktionstüchtigen Zustand zu hinterlassen.
Abfall, Altglas, Papier/Karton ist selbst zu entsorgen.
Den Schlüssel zum Gelände/Toilette erhält nur der Gruppenleiter/Verantwortliche gegen Quittung und Entrichtung eine Kaution von 50 €. Er haftet auch für von der Gruppe verursachte Schäden.
Die Auseinandersetzung mit dem Schadensverursacher oder dessen Versicherung ist Sache des Gruppenleiters/Verantwortlichen. Er hat auch Beschädigungen unaufgefordert zu melden.
Bei Schlüsselverlust ist Ersatz zu leisten.
Für Verschmutzungen und Beschädigungen an Gebäuden, Inventar und Anlage werden Reinigung-/Reparaturkosten berechnet.
Die Gruppe ist angehalten, das sich Anwohner/Nachbarn nicht durch Lärm oder Müll außerhalb des Geländes gestört fühlen.
Für die Einhaltung der Vereinbarung ist der Gruppenleiter verantwortlich.